Abweisung mangels Masse
In den Genuß eines geordneten Schuldenabwicklungs- und Bereinigungsverfahren kommt nur, wer wenigstens noch die Verfahrenskosten bezahlen kann, denn Gericht und Verwalter arbeiten nicht unentgeltlich. Deckt das vorhandene Vermögen nicht einmal die Kosten, wird der Insolvenzantrag mit für den Schuldner meist unerfreulichen strafrechtlichen Folgen vom Insolvenzgericht mangels Masse abgewiesen. Allerdings können an einem geordneten Verfahren interessierte Gläubiger oder auch Familienangehörige des Schuldners und sogar Dritte diese Konsequenz durch Zahlung eines Massekostenvorschusses ( meist ca. 10.000 - 30.000 DM) vermeiden.