Abrechnungsbetrug
Gegenstand des Abrechnungsbetruges sind Verstöße gegen vertragsärztliche Nebenpflichten, fehlerhafte Interpretation oder vorsätzlicher Verstoß gegen die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), das EBM (einheitlicher Bewertungsmaßstab) betrifft nicht nur den niedergelassenen Bereich, also die Vertragsärzte und Krankenhausärzte, sondern auch liquidationsberechtigte Chefärzte.
Regelmäßig gehen Verfahren wegen Abrechnungsbetruges einher mit Durchsuchung und Beschlagnahme von Unterlagen, (siehe Abrechnungsbetrug) klassisch Patientenunterlagen.
Der Abrechnungsbetrug ist Teil des Arztstrafrechts.