18.06.2012 |
Bislang galt für Ein-Personen- Haushalte, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, in Nordrhein- Westfalen eine angemessene Wohnungsgröße von 45 qm2. Das Bundessozialgericht hat nun mit Urteil vom 16.05.2012 entschieden, dass für...
mehr »