11.04.2021 |
Mit Beschluss vom 27.05.2020 hat das LG Konstanz (Az. C 11 S 19/20) entschieden, dass einer Vorsorgevollmacht, welche auf einem Muster mit Ankreuzfunktion erteilt wurde, nicht allein deshalb die Geltung versagt werden kann, weil die Unterschrift nicht notariell beurkundet oder öffentlich beglaubigt worden ist. Für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht sieht das Gesetz grds. keine besondere Form vor. Eine Bank, die dennoch ohne weitere begründete Zweifel die Vollmacht nicht anerkennt, begeht eine Vertragspflichtverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig. Dennoch raten wir von der Verwen...
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