19.04.2021 |
Nach einem Unfall, bei dem das eigene Fahrzeug total beschädigt worden ist, also die Notwendigkeit besteht, ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen, stellt sich regelmäßig die Frage, wie lange ein Ersatzfahrzeug angemietet werden darf, ohne auf Kosten sitzenzubleiben. In Sachverständigengutachten wird die Wiederbeschaffungsdauer regelmäßig mit 12 bis 14 Tagen angegeben. Entsprechend ist es gängige Praxis der Versicherer, längere Zeiträume abzulehnen und die entstandenen Mietwagenkosten zu kürzen. Eine derart schematische Beurteilung ist jedoch nicht gerechtfertigt. Vielmehr ist einem Geschädigten unt...
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