18.12.2018 |
Die Stadt Aachen ist mit ihrem Planungsziel, den räumlichen Außenbereich für den Bau von Windrädern generell zu sperren, gescheitert. Dies hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts nach mündlicher Verhandlung vom 13.12.2018 - 4 CN 3.18 - festgestellt.
Zwar könne dort gebaut werden, wo die Stadt Aachen sog. Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen in ihrem Flächennutzungsplan positiv ausgewiesen habe. Die nach dem Willen der Stadt damit verbundene Ausschlusswirkung für den übrigen Raum trete jedoch nicht ein, da die Planung der Stadt mangelhaft sei.
Der von REWISTO Rechtsanwal...
mehr »