Versicherungsrecht

    Versicherungsrecht

    Das Versicherungsrecht umfasst alle Fragen zum Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages.

    Versicherungsvertrag

    In jedem Haushalt existieren Versicherungsverträge wie Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung. Für den Krankheitsfall sichert man sich regelmäßig ab durch eine Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung oder auch Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Falle einer Reise schützt man sich gegen unvorhergesehene Vorfälle durch die Reiserücktrittsversicherung und die Reisegepäckversicherung. Die Sicherheit rund ums Auto wird gewährleistet durch die Kraftfahrtversicherung und eine für den Verbraucher fast schon notwendige Versicherung zur Absicherung der eigenen Rechte ist die Rechtsschutzversicherung. Die Lebensversicherung dient oftmals nicht nur der Absicherung der Angehörigen, sondern auch der Vermögensanlage.

    Neben diesen gängigen Versicherungssparten werden auch spezielle Versicherungen für besondere Risiken angeboten, wie z. B. die Elektronikversicherung, die Betriebsausfallversicherung, die Transportversicherung oder die D & O Versicherung (Managerhaftpflichtversicherung).

    Da der Versicherungsvertrag ein zweiseitiger Vertrag mit gegenseitigen Rechten und Pflichten ist, muss bereits bei der Vertragsanbahnung, d. h. dem Versicherungsantrag, darauf geachtet werden, dass nur tatsächlich bestehende Risiken Vertragsgegenstand werden und nicht letztlich ein überhöhter Versicherungsschutz bezahlt wird, der am Bedarf vorbeigeht.

    Versicherungsbedingungen

    Maßgeblich wird der Versicherungsvertrag durch die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen geprägt. Deshalb sieht das Versicherungsvertragsgesetz vor, dass die Bedingungen bereits bei Antragstellung vorliegen müssen. In der Praxis wird den Versicherungsbedingungen oft nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet. Spätestens im Schadensfall ist der Blick in die Bedingungen erforderlich, um den Umfang und die Vorraussetzungen des jeweiligen Anspruchs ermitteln zu können.

    Weiter regeln die Versicherungsbedingungen die Fragen bzgl. der zu zahlenden Prämie sowie die Voraussetzungen zur Beendigung und Verlängerung des Vertrages.

    Auch wenn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung Versicherungsbedingungen so auszulegen sind, wie sie ein durchschnittlicher, verständiger Versicherungsnehmer verstehen muss, ist ein Laie häufig mit den umfangreichen Texten überfordert.

    Fundierte Kenntnisse des Versicherungsrechts sind daher im Konfliktfall regelmäßig erforderlich.

    Ihr Fachanwalt