Produktpiraterie ist die gezielte Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, insbesondere das gewerbsmäßige Aneignen fremden geistigen Eigentums. Das Urheberstrafrecht schützt Werke geistigen Eigentums vor illegaler Verwertung. Das Markenstrafrecht und Kennzeichenstrafrecht schützt Marken und Kennzeichen unter anderem gegen widerrechtliche Benutzung. Das Patent und das Gebrauchsmuster werden über die Strafvorschriften des Patentgesetzes und Gebrauchsmustergesetzes gegen illegales Herstellen, Anbieten und In-Verkehr-bringen geschützt. Geschmacksmuster und Gemeinschaftsgeschmacksmuster finden ihren Schutz im Geschmacksmustergesetz. Eine Verteidigung und auch eine Vertretung in Fällen der Produktpiraterie setzt von daher Kenntnisse im Bereich des jeweiligen Schutzgesetzes wie des Markengesetzes oder aber des Urhebergesetzes voraus.
Ihr Fachanwalt für Strafrecht ist zugleich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.