Für Ärzte ist ein Strafverfahren immer auch von erheblicher beruflicher Bedeutung. Von der Durchsuchung der Arztpraxis während der Praxiszeiten bis hin zu Patientenvernehmungen sind Ermittlungsmaßnahmen im Arztstrafrecht regelmäßig rufschädigend. Dies gilt vor allem für Presseberichterstattungen über Verfahren gegen Ärzte. In der Öffentlichkeit bleibt haften, dass gegen einen Arzt ein Verfahren eingeleitet worden ist. Nicht selten bleibt auch das Ergebnis des Verfahrens der Öffentlichkeit in Erinnerung. Eine maßgebliche Aufgabe der Strafverteidigung ist es daher, die beruflichen Auswirkungen der Ermittlungen auf ein Minimum zu begrenzen. Eine weitere wesentliche Aufgabe ist, das Verfahren so weit wie möglich aus der Öffentlichkeit herauszuhalten. Die Strafverteidigung hat die Besonderheiten eines Strafverfahrens im Arztstrafrecht jederzeit im Auge zu behalten. Notwendig ist hier Erfahrung im Arztstrafrecht und Kenntnis der besonderen Materie. Eine Verteidigung gegen den Vorwurf ärztlichen Abrechnungsbetruges hat hier die Besonderheiten des ärztlichen Berufes genauso zu berücksichtigen wie eine Verteidigung gegen den Vorwurf der Körperverletzung aufgrund fehlerhaften ärztlichen Heileingriffes.
Das Arztstrafrecht hat sich mittlerweile zu einem eigenständigen Bereich innerhalb des Strafrechtes entwickelt, das besondere Fachkenntnisse und Erfahrung erfordert. Ihr Fachanwalt für Strafrecht hat in zahlreichen Strafverfahren gegen Ärzte verteidigt. Die Zusammenarbeit der einzelnen Fachanwälte, hier Fachanwälte für Strafrecht und Medizinrecht, kommt Ihnen unmittelbar zugute.