Steuerrecht

    Steuerrecht

    Die Leistungen des Fachanwalts für Steuerrecht sind eine sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen des Steuerberaters. Im Rahmen der Fachanwaltschaft für Steuerrecht ist die Vertretung in den Rechtsbehelfsverfahren ein Hauptaufgabengebiet. Materiellrechtlich haben wir uns spezialisiert auf die Probleme von Gesellschaftsorganen im Rahmen der Haftung für Steuerschulden der Gesllschaft und auf Grenzgängerprobleme. Typische Beratungsfelder sind hier:

    Vertretung in Einspruchsverfahren

    Das Finanzamt setzt Steuerforderungen in Steuerbescheiden fest. Soweit die Festsetzung unrichtig ist und Sie mit der Festsetzung nicht einverstanden sind, kann gegen den Steuerbescheid im ersten Schritt der Rechtsbehelf des Einspruchs eingelegt werden. Dies ist ein Rechtsbehelfsverfahren, das noch beim Finanzamt durchgeführt wird. In diesem Verfahren entscheidet das Finanzamt über Ihren Einspruch und erläßt eine Einspruchsentscheidung. Im Einspruchsverfahren können alle Argumente, materiellrechtlich und verfahrensrechtlich, geltend gemacht werden. Wir arbeiten hier gerne mit Ihrem Steuerberater zusammen.

    Vertretung im Klageverfahren

    Sollten Sie nach Durchführung des Einspruchsverfahrens mit der Einspruchsentscheidung nicht einverstanden sein, kann man gegen den Einspruchsbescheid Klage vor dem Finanzgericht erheben. Auch hier arbeiten wir gerne mit Ihrem Steuerberater zusammen. Unsere Spezialkenntnisse in Verfahrensfragen und Fragen des Prozeßrechts sind eine sinnvolle Ergänzung zu den Beraterleistungen Ihres Steuerberaters.

    Haftung von Geschäftsführern / Vorstand für Steuerschulden der Gesellschaft

    Als Geschäftsführer / Vorstand der GmbH / AG können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Steuerschulden der Gesellschaft haftbar gemacht werden. Als Gesellschaftsorgan sind Sie dafür verantwortlich, dass Steuererklärung fristgerecht eingereicht werden und Steuerschulden bezahlt werden. Verstoßen Sie schuldhaft gegen diese Pflicht, können Sie haftbar gemacht werden. Das Finanzamt kann gegen Sie persönlich die Steuerschulden der Gesellschaft per Haftungsbescheid festsetzen. Hiergegen ist wie gegen Steuerbescheide der Rechtsbehelf des Einspruchs und das Klageverfahren zulässig.

    Steuerrechtsprobleme von Grenzgängern (NL)

    Grenzgänger (NL) sind Arbeitnehmer, die in den Niederlanden wohnen und in Deutschland arbeiten. Diese Situation wirft verschiedenste Fragen auf, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. So ist z.B. zu überprüfen, ob der Grenzgänger als unbeschränkt steuerpflichtig anerkannt werden kann und ob der verheiratete Grenzgänger den Splittingtarif geltend machen kann. Im Rahmen der Einkommensteuerklärungen sind einige besondere Formulare zu berücksichtigen.

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