Wir beraten Sie hinsichtlich bestehender Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaften, auch im Hinblick auf die Übernahme von Kosten der Heilbehandlung sowie weiterer ergänzender Leistungen. Da eine Rente erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % gewährt wird, prüfen wir, ob dies bei Ihnen der Fall ist und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Auch klären wir Sie über Ihre Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und die Zahlung von Verletztengeld auf.