Sozialrecht

    Sozialrecht

    Das Sozialrecht umfasst sowohl das Recht der gesetzlichen Sozialversicherungen als auch das Recht der Sozialleistungen, das Schwerbehindertenrecht und den Familienlastenausgleich. Das Sozialrecht ist vorrangig enthalten in den Sozialgesetzbüchern I – XII, die im Einzelnen Folgendes regeln:

    Grundsicherung für Arbeitssuchende (sog. „Hartz IV“), SGB II

    Die Grundsicherung für Arbeitssuchende, im Volksmund bezeichnet als „Hartz IV“, regelt, welche Leistungen diejenigen Personen erhalten, die ihren Lebensunterhalt durch ihr Einkommen und Vermögen nicht sicherstellen können oder die über keinerlei Einkommen und Vermögen verfügen. Streitigkeiten ergeben sich hier vorrangig um die Größe und Kosten einer angemessenen Wohnung, um die Anrechnung von Einkommen sowie die Absenkung von Leistungen durch die Nichterfüllung von Pflichten. Auch Eingliederungsvereinbarungen sind häufig Gegenstand von Konflikten.

    Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld), SGB III

    Im SGB III wird die Gewährung von Arbeitslosengeld (sog. Alg I) geregelt. Dies erhalten diejenigen Personen, die – aus welchen Gründen auch immer – ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verlieren oder aufgeben (müssen). Probleme bereiten in diesem Bereich zumeist die Höhe und die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes.

    Gesetzliche Krankenversicherung, SGB V

    Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist im SGB V geregelt. Es umfasst insbesondere die Frage, welche Personen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind und welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, zu übernehmen. Darüber hinaus regelt dieses Sozialgesetzbuch die Zahlung von Krankengeld.

    Gesetzliche Rentenversicherung, SGB VI

    Das SGB VI regelt die Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere Mitgliedschaft und Rentenhöhe. Außerdem wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Renten wegen Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt werden. Auch weitere Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung werden hierin festgelegt, insbesondere die Finanzierung bzw. Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen für die Versicherten oder die Finanzierung von Umschulungen (auch bezeichnet als Leistungen zur Teilhabe am Erwerbsleben).

    Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII

    Die im SGB VII geregelte Gesetzliche Unfallversicherung beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, wann ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegen. Darüber hinaus wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen von den Berufsgenossenschaften eine Rente zu gewähren ist und welche weiteren Leistungen von den Berufsgenossenschaften zu übernehmen sind.

    Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII

    Das SGB VIII regelt Fragen der Kinder- und Jugendhilfe, wozu insbesondere Familienförderung und Erziehungshilfen gehören.

    Pflegeversicherung, SGB XI

    Das SGB XI setzt die gesetzliche Pflegeversicherung um. Es regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Person in Pflegestufe I, II oder III eingestuft wird und welche Leistungen dieser Person dann zustehen.

    Sozialhilfe, SGB XII

    Sozialhilfe nach dem SGB XII wird solchen Personen gewährt, die keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen (können), aber durch das ihnen zur Verfügung stehende Einkommen dennoch ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Betroffen sind häufig Rentner, deren Rente zur Deckung ihres Lebensbedarfs nicht ausreicht.

    Darüber hinaus gehören zum Sozialrecht außerhalb der Sozialgesetzbücher auch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG), das Bundesversorgungsgesetz (BVG) sowie die Gewährung von Kindergeld und Wohngeld.

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