Im Maklerrecht ist zumeist streitig, ob der Immobilienmakler einen Provisionsanspruch gegen seinen Kunden geltend machen und durchsetzen kann, sobald der Grundstückskaufvertrag als provisionsauslösendes Hauptgeschäft abgeschlossen ist.
Der Anspruch auf Maklerprovision ist häufig strittig, Käufer versuchen gelegentlich die Maklerprovision zu umgehen, indem der Hauptvertrag erst einige Zeit nach Auslauf des Maklervertrages abgeschlossen wird oder nahe Familienangehörige das Grundstück erwerben, das der Makler seinem Kunden nachgewiesen hat.
Das Maklerrecht ist im Wesentlichen geprägt durch umfangreiche Rechtsprechung, deren Kenntnis unabdingbar für die erfolgreiche Bearbeitung maklerrechtlicher Mandate ist.