Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    Gewerberaummietrecht

    Die richtige Gestaltung von Gewerberaummietverträgen ist von vielen individuellen Umständen des beabsichtigten Mietverhältnisses abhängig und kann selten durch bloßen Formularvertrag geschehen. Der Mietgegenstand muss genau beschrieben werden, die Miethöhe und ihre Veränderung ebenso wie die Laufzeit des Mietverhältnisses sowie Rechtsform und Vertretungsverhältnisse der Mietvertragsparteien muss der Mietvertrag rechtlich einwandfrei bezeichnen.

    Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht ist das Gewerberaummietrecht nur in geringem Ausmaß gesetzlich geregelt, die wesentlichen Vertragsbestimmungen sind zumeist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien.

    Für Vermieter und Mieter ist qualifizierte Beratung vor Abschluss eines Gewerberaummietvertrages unerlässlich, um kostspielige Rechtsstreitigkeiten möglichst zu vermeiden. Kommt es nach Beginn des Mietverhältnisses dennoch zu einem Konflikt zwischen Vermieter und Mieter, lassen sich wirtschaftlich sinnvolle Lösungen mitunter auch im Verhandlungswege durch Nachträge und Ergänzungen des Gewerberaummietvertrages erzielen, die wiederum juristisch einwandfrei zu formulieren sind.

    Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich, kommt es entscheidend auf die richtige Verfahrenswahl, beispielsweise beim Urkundenprozess an, ebenso wie auf die genaue Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung, beispielsweise zur Schriftform, Überlassung der Mietsache zum vertragsgerechten Gebrauch, Auslegung allgemeiner Vertragsbestimmungen und Indexklauseln oder sogenannter Umweltmängel.

    Besondere Schwierigkeiten treten im Insolvenzfall einer Vertragspartei auf. Insbesondere die anwaltliche Betreuung des Vermieters gegenüber dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter des Gewerberaummieters erfordert insolvenzrechtliches Spezialwissen ebenso wie praktische Erfahrung bei der Abwicklung von Mietverhältnissen in der Insolvenz.

    Seit vielen Jahren vertreten wir namhafte Verwaltungsgesellschaften und Projektträger auf Vermieterseite ebenso wie Freiberufler oder Gewerbetreibende auf Mieterseite. Darüber hinaus betreuen wir die im Haus tätigen Insolvenzverwalter bei gewerberaummietrechtlichen Fragestellungen.

    Ihr Fachanwalt