Im Vertragsarztrecht unterstützen wir Sie bei der Gründung von ärztlichen Kooperationsformen, insbesondere der GbR. Auch bei der Auseinandersetzung von ärztlichen Gemeinschaftspraxen helfen wir Ihnen gerne. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ermitteln, was Ihnen als Abfindungsanspruch bei Auflösung einer Gemeinschaftspraxis zusteht. Dabei zeigen wir Ihnen insbesondere, wie der Good-will zu bewerten ist und welcher Anteil Ihnen an dem materiellen Praxisvermögen zusteht.
Auch wenn Sie planen, Ihre Vertragsarztpraxis an einen Nachfolger zu übergeben, unterstützen wir Sie in jeder Form. Wir entwerfen für Sie einen Praxiskaufvertrag. Ebenso prüfen wir Praxiskaufverträge. Darüber hinaus nehmen wir für Sie oder mit Ihnen gemeinsam die Termine beim Zulassungs- und Berufungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung wahr. Gleichzeitig zeigen wir Ihnen Wege auf, wie es für Sie möglich ist, dass Ihr Wunschkandidat auch tatsächlich Ihr Praxisnachfolger wird.