Im Heilmittelwerberecht überprüfen wir Ihre geplanten Aktionen, die Sie in den Apotheken zur Förderung des Abverkaufs Ihrer Arzneimittel durchführen möchten, daraufhin, ob diese gegen das Heilmittelwerbegesetz in Verbindung mit dem UWG verstoßen. Für den Fall, dass Sie als pharmazeutischer Unternehmer oder Apotheker für eine Werbeaktion abgemahnt werden, überprüfen wir die Abmahnung daraufhin, ob sie berechtigterweise ausgesprochen ist. Sollte dies der Fall sein, überlegen wir gemeinsam mit Ihnen, wie wir uns vor dem Hintergrund dieser Abmahnung am besten verhalten. Wir führen für Sie die Verhandlung mit dem Verband oder dem Mitwettbewerber, der die Abmahnung ausgesprochen hat, um ggf. eine Auslauffrist der Aktion zu vereinbaren. Auch hier kommt Ihnen die Spezialisierung der Fachanwaltskanzlei zugute. Die Zusammenarbeit der einzelnen Fachanwälte, hier Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht) und Medizinrecht, kommt Ihnen unmittelbar zugute.