Medizinrecht

    Medizinrecht

    Nach § 14 b der Fachanwaltsordnung (FAO) zählen zum Medizinrecht das Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere die zivilrechtliche Haftung des Arztes und die strafrechtliche Verantwortung des Arztes. Als Weiteres wird aufgeführt das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere das Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht sowie die Grundzüge der Pflegeversicherung. Ein weiteres Rechtsgebiet ist das Berufsrecht der Heilberufe, also hauptsächlich ärztliches Berufsrecht sowie das Berufsrecht der sonstigen Heilberufe. Schließlich umfasst das Medizinrecht noch das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe einschließlich der Vertragsgestaltung, das Vergütungsrecht der Heilberufe, das Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht. Schließlich gehört auch noch das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht und das Apothekenrecht dazu. Selbstverständlich schließt das Medizinrecht auch die Besonderheiten des jeweiligen Verfahrens- und Prozessrechtes ein.

    Im Medizinrecht sind wir in folgenden Bereichen schwerpunktmäßig für Sie tätig:

    Zivilrechtliche Arzthaftung

    Im Bereich der zivilrechtlichen Arzthaftung ist die alles entscheidende Frage, ob ein Behandlungsfehler passiert ist oder nicht. Hier ist zu differenzieren, ob es sich um einen einfachen oder um einen groben Behandlungsfehler handelt, denn in Abhängigkeit von der Beantwortung dieser Frage wird das weitere Procedere bestimmt. Maßgeblich ist diese Feststellung insbesondere für die Frage der Beweislastverteilung. Grundsätzlich trifft die Beweislast zunächst den Patienten; stellt sich allerdings heraus, dass der Arzt einen groben Behandlungsfehler begangen hat, stellen sich für den Patienten Beweiserleichterungen ein. Bei der Überprüfung Ihrer ärztlichen Behandlung und bei Geltendmachung daraus resultierender möglicher Ansprüche unterstützen wir Sie gerne.

    Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe

    Im Bereich Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe ist darüber zu entscheiden, welche Gesellschaftsform beispielsweise bei der Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder eines Medizinischen Versorgungszentrums als für den jeweiligen Sachverhalt optimal in Betracht kommt. Aus der Wahl der jeweiligen Gesellschaftsform ergeben sich sowohl rechtliche als auch steuerliche Konsequenzen, die bereits im Vorfeld in die Überlegung mit einbezogen werden müssen. Wir helfen Ihnen, die richtige Gesellschaftsform auszuwählen und gestalten sie vertraglich für Sie aus.

    Vertragsarztrecht

    Auch die Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ist an rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft. Wir sagen Ihnen, was bei der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung zu beachten ist und unterstützen Sie bei dem Erwerb einer Arztpraxis ebenso wie bei dem Verkauf Ihrer Arztpraxis, indem wir das Verfahren gegenüber den Zulassungsbehörden für Sie regeln und die vertragliche Grundlage für den Übergang der Arztpraxis schaffen.

    Ihre Fachanwältin