EDV-Verträge sind Softwareverträge und Hardwareverträge, Forschungs- und Entwicklungsverträge (FuE) wie auch verschiedene Sonderformen wie „Escrow Agreements“ oder „Application Service Providing“. Ihre Erstellung und Überprüfung bedarf spezifischer Kenntnisse der zu regelnden Materie. Eine unwirksame vertragliche Regelung kann teuer werden. Wer im Vertrauen auf das Bestehen eines Anspruches erhebliche finanzielle Aufwendungen macht, wer im Vertrauen auf den Anspruch erhebliche Zeit investiert, der muss sicher sein, dass seine Aufwendungen nicht umsonst sind.
Wir erstellen Ihren Ansprüchen und Ihren Anforderungen entsprechende, passgenaue EDV-Verträge sowohl als Individualvertrag als auch als AGB. Sie müssen wissen, dass ein Vertrag schon als AGB gelten kann, wenn Sie einen Vertrag gegenüber Geschäftspartnern mindestens dreimal nutzen. Die Wirkung ist die Anwendbarkeit des Rechts der AGB und die dann möglicherweise eintretende Unzulässigkeit ansonsten wirksamer Klauseln. Die professionelle Beratung bei Erarbeitung eines EDV–Vertrages ist daher unabdingbar.