IT-Recht

    Compliance

    Wenn die Probleme in einem Unternehmen akut werden, ist es oft für ihre Behebung schon zu spät. Wer Sicherheit will, der muss für diese schon sorgen, wenn noch keine Probleme aufgetreten sind. Unternehmerische Voraussicht ist notwendig, um Auseinandersetzungen mit Kunden, Vertragspartnern, Arbeitnehmern, Behörden oder gar der Staatsanwaltschaft durch Prävention zu vermeiden.

    Ist das Archivierungskonzept in Ihrem Unternehmen den Aufbewahrungsfristen angepasst? Ist dem Arbeitnehmer die private Nutzung seines Mail Accounts verboten? Besteht für Datenverarbeitungsanlagen eine Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle? Sind die Verträge auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung? Sind die AGB überarbeitet?

    Das sind Fragen, deren Regelungsmaterie für das Unternehmen nicht nur finanzielle Auswirkungen hat. Verstöße gegen das BDSG können bußgeldbewehrt sein und wer unberechtigt private Accounts öffnet und die dort hinterlegten Mails liest, der kann sich auch strafbar machen.

    Die IT-Compliance schafft ein präventives System zumutbarer Schutzvorkehrungen, um Gesetzesverstöße durch Unternehmensangehörige schon im Vorfeld zu unterbinden. Sie umfasst den Bereich der IT-Sicherheit, des Datenschutzes, der Datensicherheit wie auch den der gesetzeskonformen IT-Verträge. Wir helfen Ihnen bei der Implementierung eines Compliance–Systems.

    Ihr Fachanwalt