Insolvenzrecht

    Beratung in Insolvenzstreitigkeiten z.B. Anfechtungsprozesse

    Im Rahmen des Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, die Masse soweit wie möglich anzureichern. Häufig werden Ansprüche gegen Geschäftsführer und gegenüber Gesellschaftern wegen nicht ordnungsgemäßer Erbringung des Stammkapitals geltend gemacht. Gläubiger, denen es gelungen ist, noch vor Insolvenzantragstellung ihre Forderungen gegenüber dem insolventen Unternehmen erfolgreich durchzusetzen, sehen sich häufig mit Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters konfrontiert.

    Aufgrund der Komplexität dieser Rechtsmaterie ist eine kompetente Beratung und Vertretung oftmals unerlässlich. Diese erfolgt in unserer Kanzlei durch Rechtsanwälte/Insolvenzverwalter, die seit Jahren/Jahrzehnten selbst als Insolvenzverwalter tätig sind und daher über reichhaltige Erfahrung im Umgang mit den Beteiligten verfügen. Es ist uns deshalb möglich, die Berechtigung der Forderungen einzuschätzen und die Erfolgsaussichten zu beurteilen.

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