Das COVInsAG hat die Insolvenzantragspflicht unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Ziel des Gesetzgebers ist, dass antragspflichtige Unternehmen die Gelegenheit erhalten sollen, ein Insolvenzverfahren durch Inanspruchnahme staatlicher Hilfen abzuwenden. Insoweit können Unternehmen die NRW-Soforthilfe 2020 in Anspruch nehmen oder aber ein KfW-Darlehen. Ob ein Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer sinnvoll ist, muss jeder selbst beurteilen. Es erhöht kurzfristig die Liquidität, ist aber spätestens bis zum 31.12.2020 zurückzuzahlen. Als Fachanwälte für Insolvenzrecht und Insolvenzverwalter sind die REWISTO Rechtsanwälte Kai Muscheid und Arne Meyer gerade in dieser schwierigen Zeit Ihre zuverlässigen Ansprechpartner, um Ihnen dabei zu helfen, die Krise rechtssicher zu meistern. Einen ersten Überblick über die Neuerungen im Insolvenzrecht gibt Ihnen REWISTO Rechtsanwalt Kai Muscheid in einem Webinar, welches er für die Mitglieder des DEHOGA-Verbandes NRW gehalten hat und welches Sie hier hören und sehen können.