Zu unserem Beratungsspektrum gehört die Erstellung von Sanierungskonzepten. Prinzipiell stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen ist die übertragende Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens möglich. Dabei sind verschiedenste Aspekte, wie der Betriebsübergang (§ 613a BGB), die Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung (§ 25 HGB) sowie die Haftung für Steuerverbindlichkeiten (§ 75 AO), zu beachten. Die übertragende Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens ist mit hohen Gefahren verbunden. Eine exakte Untersuchung des Altunternehmens (due dilligance) sowie die Abwägung der Risiken ist unabdingbar notwendig zur Vorbereitung der Kaufentscheidung.
Wesentlich vorteilhafter ist die übertragende Sanierung in einem eröffneten Insolvenzverfahren. Dabei wird nahezu jede Haftung ausgeschlossen. Zwar ist nicht vorhersehbar, wie der Insolvenzverwalter entscheidet und ob er mit einer übertragenden Sanierung an den herantretenden Erwerber einverstanden ist. Regelmäßig wird der Insolvenzverwalter jedoch ein gesteigertes Interesse daran haben, einen potentiellen Erwerber zu finden und an diesen zu verkaufen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine schnelle übertragende Sanierung für den Insolvenzverwalter vorteilhaft, da er aus seinen Haftungsrisiken der Fortführung entlassen wird.
Unabhängig davon, ob Sie eine übertragende Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens oder aber eine übertragende Sanierung in einem Insolvenzverfahren beabsichtigen, der wesentliche Bestandteil ist ein gut vorbereiteter Kaufvertrag. Je nach Größe des Unternehmens ist zudem ein Interessenausgleich und Sozialplan erforderlich. Hierbei stehen wir gerne beratend zur Seite und begleiten die gesamte Transaktion.