Ein häufiges Sanierungsinstrument im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist die sogenannte übertragende Sanierung. Hier wird der Geschäftsbetrieb im Ganzen oder werden Teile des Geschäftsbetriebes vom Insolvenzverwalter veräußert. Der Vorteil einer übertragenden Sanierung im Insolvenzverfahren ergibt sich insbesondere daraus, dass beim Kauf vom Insolvenzverwalter die Altverbindlichkeiten des Unternehmens nicht übernommen werden müssen. Insoweit ist es möglich, vom Insolvenzverwalter gezielt ausgesuchte Aktiva zu erwerben. Ein weiterer Vorteil der übertragenden Sanierung im Insolvenzverfahren ist, dass diese schnell umgesetzt werden kann. Deshalb ist es wichtig, dass Sie von erfahrenen Rechtsanwälten beraten werden, die die Situation von beiden Seiten (Verkäufer und Käufer) kennen. Insoweit stehen Ihnen kompetente Berater, die Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter führen können, zur Seite. Außerdem weisen wir auf bestehende Risiken und Haftungsproblematiken hin.