Unlautere Werbung ist abmahnbar; wer unlauter wirbt, läuft Gefahr, dass gegen ihn eine einstweilige Verfügung ergeht. Was unlauter ist und was nicht, ist abhängig von der Werbeform und dem Inhalt der Werbung. Handelt es sich um Telefonwerbung, E-Mail-Werbung, Telefaxwerbung, Radiowerbung oder aber um Printwerbung? Handelt es sich um redaktionelle Werbung, vergleichende Werbung, Alleinstellungswerbung, gefühlsbetonte Werbung, gesundheitsbezogene Werbung, Arzneimittelwerbung oder aber um Internetwerbung? All das ist zu berücksichtigen.
Wir überprüfen Ihre Werbung, sowohl eine gesamte Werbekampagne als auch eine einfache Werbemaßnahme. Wenden Sie sich früh genug an einen Spezialisten, damit nicht etwa Abmahnung und Unterlassung drohen und eine ganze Werbekampagne neu geführt werden muss.