Unlautere geschäftliche Handlungen sind verboten. Die Frage ist aber, was sind unlautere geschäftliche Handlungen?
Wann wird die Entscheidungsfreiheit durch Ausübung von Druck oder sonstigen unangemessenen Einfluss unlauter beeinträchtigt, wann Angst oder eine Zwangslage ausgenutzt? Wann werden Kennzeichen, Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers herabgesetzt und verunglimpft? Wann wird ein Mitbewerber gezielt behindert? Die Beantwortung dieser Fragen entscheidet darüber, ob eine geschäftliche Handlung unlauter ist oder aber nicht. Wenn eine geschäftliche Handlung Ihres Mitbewerbers unlauter ist, dann müssen Sie schnell reagieren. Wenn Sie selbst geschäftliche Handlungen planen, dann wollen Sie juristisch abgesichert sein. Sowohl in dem einen als auch in dem anderen Falle haben Sie schnell zu entscheiden.
In dem Fall, dass Sie die geschäftliche Handlung eines Mitbewerbers überprüfen wollen, erhalten Sie in unserer Kanzlei innerhalb von 48 h (werktags, montags bis freitags) einen Ersttermin. Für den Fall, dass Sie eine rechtliche Einschätzung Ihrer geplanten Geschäftshandlungen wünschen, erhalten Sie ebenfalls in unserer Kanzlei innerhalb von 48 h (werktags, montags bis freitags) einen Ersttermin.