Der Lizenzvertrag ist ein Vertrag eigener Art, der besonderer Kenntnisse der geistigen Schutzrechte bedarf. Ob Markenlizenzvertrag, Patentlizenzvertrag, Softwareüberlassungsvertrag, Softwarelizenzvertrag oder Know-how-Vertrag, jeweils sind die Eigenarten des geistigen Schutzrechtes bei Erstellung des Lizenzvertrages zu berücksichtigen. Geheimhaltungsverpflichtung und Geheimhaltungsvereinbarungen wie auch Abtretungsverbote, Rechtegarantie und Ausübungs- und Verwertungsgesichtspunkte sind bei der Vertragsgestaltung wesentliche Gesichtspunkte.
Wir übernehmen für Sie die Verhandlungen mit dem Vertragspartner und die Erstellung eines Ihren Interessen entsprechenden Lizenzvertrages, sei es aus der Sicht des Lizenzgebers oder des Lizenznehmers.