Das Design eines Produktes hat nicht nur eine für den Verkaufserfolg oft mitentscheidende ästhetische Wirkung, es prägt auch die Wiedererkennbarkeit der Ware. Wer das Design seines Produktes nicht schützt oder verteidigt, der lädt Wettbewerber zum Plagiat ein. Der Geschmacksmusterschutz entsteht mit Eintragung in das Register. Geschmacksmuster können wie Marken national und international geschützt werden. Ein besonderer Schutz ist nach dem Verfahren nach dem Hagener Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle möglich. Derjenige, der eine Anmeldung versäumt hat, kann sein Produkt immer noch als nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster schützen.
Wir übernehmen für Sie die Anmeldung, die Überwachung und Verteidigung Ihres Geschmacksmusters. Noch vor der Anmeldung arbeiten wir mit Ihnen eine Anmeldestrategie aus. Wir führen für Sie Verletzungsverfahren einschließlich Verfügungsverfahren und Grenzbeschlagnahmeverfahren, auch auf Messen, durch.