Gegenstand des gewerblichen Rechtsschutzes sind Fragen des geistigen Eigentums, des gewerblichen Eigentums und des Wettbewerbsrechtes. Der gewerbliche Rechtsschutz hat sich aufgrund der Vielfältigkeit der Themen zu einem komplexen Bereich entwickelt, der konsequente Fortbildung und Spezialisierung des Beraters verlangt.
Typische Beratungsfelder sind hier:
Wettbewerbsrecht
Gegenstand des Wettbewerbsrechtes sind vor allem Fragen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Heilmittelwerbegesetzes (HWG). Ziel des Wettbewerbsrechts ist die Erhaltung des Wettbewerbs in seinen Funktionen zugunsten der Mitbewerber, Verbraucher und der Allgemeinheit. Die anwaltliche Beratung umfasst hier vor allem den Bereich der wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und Geltendmachung oder Abwehr von Unterlassungsansprüchen.
das Recht der Marke, geschäftlichen Bezeichnung (Unternehmenskennzeichen und Werktitel) und geografischen Herkunftsangabe
Marken sind nach dem Markengesetz (MarkenG) alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Eine Marke kann als Registermarke, die bei dem jeweiligen Markenamt anzumelden ist, geschützt sein, wie auch durch Benutzung und Verkehrsgeltung erworben werden, wie die sogenannte Benutzungsmarke. Der Markenschutz kommt auch notorisch bekannten Marken zugute, den sogenannten Notorietätsmarken. Zu den anmeldefähigen Marken gehören Wortmarken, Wort- und Bildmarken, dreidimensionale Marken, Kennfadenmarken, Hörmarken und sonstige Markenformen nach § 12 der Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes (Markenverordnung – MarkenV). Die Marke kann als deutsche Marke bei dem Deutschen Patent- und Markenamt, als Gemeinschaftsmarke bei dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante oder auch als internationale Marke beim internationalen Büro der WIPO (World Intellectual Property Organisation) angemeldet werden.
das Designrecht / Geschmacksmusterrecht
Als Geschmacksmuster und Design können industrielle oder handwerkliche Gegenstände geschützt werden, die neu sind und Eigenart haben. Ob ein Muster neu ist und Eigenart hat, hängt maßgeblich davon ab, ob es sich von dem vorbekannten Formenschatz abhebt. Der Geschmacksmusterschutz entsteht mit Eintragung in das Register. Geschmacksmuster können wie Marken national und international geschützt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, das Muster als Gemeinschaftsgeschmacksmuster anzumelden. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit des Schutzes für ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Lizenzverträge
Mit einem Lizenzvertrag wird regelmäßig die Benutzung geistigen Eigentums zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer vereinbart. Typischer Vertragsgegenstand eines Lizenzvertrages sind Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken, Urheberrechte, Know-how. Ein besonderer Fall sind die Softwarelizenzverträge und Softwareüberlassungsverträge.
Franchiseverträge
Franchising bedeutet im Wesentlichen, dass ein Franchisegeber, regelmäßig ein Unternehmer, der ein Produkt entwickelt hat, dieses zur Vermarktung einem Franchisenehmer, ebenfalls einem selbstständigen Unternehmer, überlässt. Regelmäßig überlässt der Franchisegeber dem Franchisenehmer die Vermarktung der Waren/Dienstleistungen unter Verwendung eines gemeinsamen Zeichens/Marke/Logo und eines gemeinsamen Marketingkonzeptes.
Presserecht
Das Presserecht umfasst alle für die Presse geltenden Rechtsnormen. Hierzu gehören nicht nur Fragen des Berufsrechtes der Presse wie beispielsweise, ob ein Artikel den publizistischen Grundsätzen (Pressekodex) entspricht, sondern auch Fragen der Presse-Verträge. Ebenso gehören hierzu Fragen des Werberechtes, wie bspw., was ist unerlaubte redaktionelle Werbung? Wesentlicher Teil des Presserechtes ist das Recht der Gegendarstellung, des presserechtlichen Widerrufs und der Richtigstellung.
Recht der Werbung
Zu dem Kernbereich des Wettbewerbsrechtes gehört die Frage, ob eine Werbung irreführend ist und gegen wettbewerbsrelevante Normen verstößt. Das Heilmittelwerbegesetz gehört hier ebenso zu dem Kernbereich des Wettbewerbsrechtes wie Fragen der redaktionellen Werbung, der vergleichenden Werbung und der Werbung mit Gewinnspielen und Preisausschreiben.
Verlagsrecht
Das Verlagsrecht regelt im Wesentlichen die Rechtsbeziehung zwischen Urheber/Verfasser und Verlag und das Recht des Verlages zur Vervielfältigung und Verbreitung. Typische Verträge im Verlagsrecht sind der Verlagsvertrag, der Lizenzvertrag, der Übersetzervertrag, der Bestellvertrag, der Optionsvertrag, der Herausgebervertrag, der Illustrationsvertrag und der Fotografievertrag. Von erheblicher Bedeutung im Verlagsrecht ist der Titelschutz (Werktitelschutz) und die Möglichkeit der Titelschutzanzeige.
Recht der Domain (Domainrecht)
Das Domainrecht umfasst alle Probleme rund um die Domain. Hierzu gehören: die Registrierung der Domain, Haftungsfragen des admin-c, des tech-c und des zone-c, Probleme beim Poviderwechsel, Haftung bei Domaingrabbing und Cybersquatting. Ein wesentlicher Bereich ist derjenige der Kollision von Domain und Marke oder Unternehmenskennzeichen und die Frage: Wer kann hier von wem ein Unterlassen oder gar die Löschung der Marke oder der Domain verlangen? Wir beraten Sie gerne. Unser Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist zugleich Fachanwalt für IT-Recht, sodass Ihnen in beiden Bereichen ein als Fachanwalt qualifizierter Berater zur Verfügung steht.
Urheberrecht
Das Urheberrecht gehört ebenfalls zu dem Recht des geistigen Eigentums. Die Urheber von Werken der Literatur, der Wissenschaft und Kunst genießen den Schutz des Urhebergesetzes (UrhG). Neben Werken der Literatur und Kunst sind auch Computerprogramme, Datenbankwerke und Multimedia–Werke wie auch einfache Fotografien (Lichtbilder) Gegenstand urheberrechtlichen Schutzes.