Erbrecht

    Nachlassinsolvenzverfahren

    Ein Nachlassinsolvenzverfahren ist ein spezielles Insolvenzverfahren über das Sondervermögen „Nachlass“. Die Erben haben durch ein Nachlassinsolvenzverfahren die Möglichkeit, ihre Haftung für Verbindlichkeiten des Nachlasses auf das Nachlassvermögen zu beschränken. Daneben wird durch das Nachlassinsolvenzverfahren sichergestellt, dass der vorhandene Nachlass zur gleichmäßigen Befriedigung aller Nachlassgläubiger eingesetzt wird. Zur Einleitung des Nachlassinsolvenzverfahrens ist die Stellung eines Insolvenzantrages erforderlich. Die Erben sind verpflichtet, einen solchen Antrag zu stellen, sobald sie von der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses Kenntnis erlangen oder hätten erlangen müssen. Verletzen die Erben diese Obliegenheit, kann dies zu einer Schadensersatzpflicht führen.

    Wir beraten Sie als Erben in diesem Zusammenhang umfassend über die Möglichkeiten, Ihre Haftung durch die Stellung eines Insolvenzantrages zu beschränken. Daneben übernehmen wir für Sie die gesamte Korrespondenz mit dem Insolvenzgericht. Sollten Sie als Erbe im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durch einen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen werden, übernehmen wir Ihre Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche und beraten Sie umfassend darüber, welche Verpflichtungen für Sie als Erbe im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bestehen. Sofern Sie Nachlassgläubiger sind, melden wir für Sie Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle an und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter, beispielsweise im Rahmen von Gläubigerversammlungen. Dr. René Gülpen unterstützt bereits seit vielen Jahren die Insolvenzverwalter Heinrich C. Friedhoff, Arne Meyer und Kai Muscheid im Rahmen der Bearbeitung von Insolvenz- und Nachlassinsolvenzverfahren. Er ist daher mit deren Ablauf auch aus Verwaltersicht bestens vertraut.

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