Vorsorge ist keine Frage des Alters. Jederzeit kann die Situation eintreten, dass man seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst oder nur noch eingeschränkt wahrnehmen kann. Damit auch in dieser Zeit der eigene Wille respektiert wird, ist es wichtig, bereits frühzeitig diesen Willen schriftlich festzuhalten.
Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine umfassende individuelle Vorsorgeplanung bestehend aus Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Totenfürsorgeverfügung. Wir stellen somit sicher, dass Ihr Wille jederzeit respektiert wird. Sofern Sie bereits Vollmachten erteilt und Ihren Willen zwischenzeitlich geändert haben, sorgen wir dafür, dass die alten Vollmachten ordnungsgemäß widerrufen werden. Sollte ein Bevollmächtigter die Grenzen seiner Bevollmächtigung überschritten haben, setzen wir für Sie die Ihnen hieraus entstehenden Ansprüche durch. Wenn Sie selber Bevollmächtigter sind, beraten wir Sie gerne über die sich aus der Bevollmächtigung ergebenen Rechte und Pflichten.
Rechtsanwalt Dr. René Gülpen ist Mitglied im Vorsorgeanwalt e.V. und damit "Ihr Vorsorgeanwalt in Aachen". Als Vorsorgeanwalt steht er Ihnen auf Wunsch auch persönlich als Bevollmächtigter in allen vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Durch seine Mitgliedschaft im Verein "Vorsorgeanwalt e. V." steht Herrn Rechtsanwalt Dr. Gülpen das gesamte Know-how des Vereins zur Verfügung, so dass in diesem Bereich eine kompetente Vertretung Ihrer Interessen sichergestellt ist. Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit, über den Verein einen Kontrollbevollmächtigten einzusetzen.