Eine unzureichende Nachlassplanung führt im Erbfall oft zu Konflikten um das Erbe. Häufig geht es dabei um die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder um streitige Auseinandersetzungen unter den Erben über die Aufteilung des Nachlasses. Insbesondere, wenn die Erben unterschiedliche Auffassungen über den Wert einzelner Nachlassgegenstände haben oder der Verdacht besteht, dass Informationen durch einzelne Erben vorenthalten werden, ist eine einvernehmliche Auseinandersetzung oftmals nicht mehr möglich. Auch lebzeitige Zuwendungen, durch welche erbrechtliche Ansprüche ausgehöhlt werden sollten, spielen häufig eine Rolle bei erbrechtlichen Streitigkeiten. Daneben bergen aber auch nicht eindeutige Regelungen von Erblassern in Testamenten immer wieder Konfliktpotential.
Wir vertreten Ihre Interessen bei allen erbrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit Testamentsanfechtungen, der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und der Testamentsauslegung sowie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Hierzu gehört neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung auch die Hilfestellung bei der Erfassung und Bewertung des Nachlasses sowie bei der Beschaffung von Informationen, die für die Durchsetzung erbrechtlichen Ansprüche benötigt werden. Auf Ihren Wunsch hin werden wir, um eine weitere Verschärfung erbrechtlicher Konflikte zu vermeiden, auch lediglich im Hintergrund tätig. Gerne sind wir auch bereit, als Mediator bei der Beilegung erbrechtlicher Streitigkeiten behilflich zu sein.