Arbeitsrecht

    Einigungsstellenverfahren

    Wenn die Verhandlungen der Betriebsparteien untereinander gescheitert sind, sieht das Betriebsverfassungsgesetz als Instrument der „innerbetrieblichen Zwangsschlichtung“ ein Einigungsstellenverfahren vor. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt in diesen Fällen die nicht zustande gekommene Verständigung der Betriebsparteien. Wir sind regelmäßig sowohl auf Arbeitgeber- wie auch auf Betriebsratsseite in zahlreichen Einigungsstellenverfahren zu unterschiedlichen Fragen der erzwingbaren Mitbestimmung (Arbeitszeit, Interessenausgleich und Sozialplan, Einführung von EDV-Anlagen, Einführung von Alkohol- und Rauchverboten) tätig. Gerne stellen wir unsere Kompetenz und Erfahrung den Betriebsparteien zur Verfügung.

    Ihr Fachanwalt