Arbeitsrecht

    Aufhebungsvertrag / Abwicklungsvertrag unter Berücksichtigung der optimalen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Gestaltung

    Wenn die Arbeitsvertragsparteien sich über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses verständigt haben, stellt sich in der Praxis oft die Frage, ob das Arbeitsverhältnis durch Abschluss eines Aufhebungs-/Abwicklungsvertrages beendet werden kann. Hier gilt es insbesondere auf Arbeitnehmerseite zu beachten, dass sowohl der Aufhebungs- wie auch der Abwicklungsvertrag sowohl steuerrechtlich wie auch sozialversicherungsrechtlich weitreichende Folgen haben kann. Im Grundsatz führt jeglicher Abschluss eines Aufhebungsvertrages, der vom Arbeitgeber mit einer Abfindungszahlung ausgestattet wird, zu einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeldbezug. Wir sind sowohl auf Arbeitgeber- wie auch auf Arbeitnehmerseite behilflich, Vermeidungsstrategien hinsichtlich auftretender steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Problemstellungen zu entwickeln.

    Ihr Fachanwalt